Fröhliche Weihnacht, WhatsApp-Nutzer

23/12/16

2016 neigt sich dem Ende zu und wird unter Kartellrechtlern eine Menge mehr oder weniger glückliche Erinnerungen hinterlassen. Wie Bob Dylans Freund Mick meinte, sollten wir sie pflegen, denn wir können sie nicht erneut erleben. Nun, das ist in unserer Zunft nicht unbedingt etwas Schlechtes.

Wie dem auch sei, welche Erinnerung des Jahres 2016 würden wir pflegen, wenn wir Gestalten in einer kartellrechtlichen Neufassung von Wandafuru Raifu wären? Tja, es wären wohl die Beschwerdepunkte, welche die Europäische Kommission vor drei Tagen Facebook zustellte. Die Kommission genehmigte die Übernahme von WhatsApp im Jahre 2014 und ignorierte dabei schwerwiegende Bedenken, welche u.a. kein geringerer Spatz als ETNO von den Dächern pfiff. Jetzt meint sie, seinerzeit „falsche oder irreführende Angaben“ erhalten zu haben. Wir möchten behaupten, dass die Kommission damals wohl als Einzige irrgeleitet war. Wie schon bei dem Google/DoubleClick-Zusammenschluss sechs Jahre zuvor, den sie trotz eines messerscharfen Minderheitsvotums bei der FTC genehmigte.

Nun heißt es abwarten, welchen Reim sich die Kommission auf die jetzt gesammelten Auskünfte machen mag, etwa in Hinblick auf Artikel 102 EUAV. Bislang hat sie nur stattliche Verrenkungen vollbracht, um dieses neue Verfahren von ihrer Genehmigungsentscheidung des Jahres 2014 abzukoppeln.

Derweil… lassen Sie uns jedermann ein gesegnetes Weihnachtsfest, ein glückliches Neues Jahr und Chats in der geschützten Privatsphäre wünschen.

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