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17/03/16

Seit Monaten oder gar Jahren schon zeigen Regulierungsbehörden reges Interesse an neuen Geschäftsmodellen auf der Grundlage des KoKonsums. Städte, Länder und bestimmte Wirtschaftszweige verfolgen die Entwicklung besonders aufmerksam wegen der Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung, das Gewerberecht oder den Arbeitsschutz, um nur die offensichtlichsten zu nennen. KoKonsum wird viel gepriesen und in den Medien vielfach als Balsam für die Krise in unserem Land beschrieben. Die (negativen) externen Effekte sind allerdings auch nicht von schlechten Eltern, gerade wegen des Ausmaßes dieser Entwicklung. Die Maklerplattformen nutzen grenzüberschreitende Netzeffekte mit atemberaubendem Erfolg in kürzester Zeit.

Die Fragen liegen daher auf der Hand: besteht Regulierungsbedarf? Und wenn ja, wem gegenüber? Und wie weitgehend? Sehen wir uns dazu eine kleine Auswahl neuester Entwicklungen näher an.

Die spanischen Kartellbehörden sind an diesem Bereich besonders interessiert. So hat die nationale Behörde CNMC unlängst gegen verschiedene städtische Verordnungen geklagt, deren Bestandsschutz sie für übertrieben hält. Vergangene Woche veröffentlichte sie auch die Vorläufigen Ergebnisse ihrer Untersuchung neuer Dienstleistungsmodelle und des KoKonsums. Ein Phänomen, das sie als sektorenübergreifend und vielschichtig erkennt, aber für besonders relevant auf den Märkten für Beherbergungs- und Beförderungsdienste hält. Die CNMC befürwortet eine Regulierung nach Effizienzgesichstpunkten. Sie empfiehlt den zuständigen Verwaltungen zunächst eine Notwendigkeitsprüfung  und, sollte sich eine Regulierung als erforderlich erweisen, rät sie, Zugangsschranken nicht zu verstärken oder gar zu erhöhen.

Die katalanische Landeskartellbehörde ACCo ist ebenfalls in diesem Bereich tätig. Sie hat sich etwa zu dem Entwurf einer Landesverordnung zur Regelung von Ferienwohnungen (das katalanische Kürzel lautet „HUTs“) und das seit Juli 2015 bestehende, soeben um ein weiteres Jahr verlängerte Moratorium in der Stadt Barcelona geäußert.

Am anderen Ufer finden wir die Gemeindeverwaltungen und ihre städtebaulichen Vorstellungen. Raumplanung ist eine im Wesentlichen lokale Zuständigkeit. Barcelona etwa hat sehr klare Vorstellungen von ihrer künftigen Entwicklung, und lässt sich darin von den Empfehlungen der Kartellbehörden nicht erschüttern. Sie stellte vergangene Woche den Besonderen Plan für touristische Unterkünfte (Pla Especial Urbanístic d’Allotjaments Turístics, „PEUAT“) vor, der nun im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens öffentlich ausliegt. Die Stadt schlägt bezirksspezifische Regeln vor und möchte in den am stärksten überlasteten Stadtteilen (insbesondere: Ciutat Vella und Eixample) Maßnahmen zu einer „natürlichen Rückentwicklung“ des Angebots ergreifen. Die „Zutrittsschranke“ ist offensichtlich, aber ist sie sachlich gerechtfertigt? Die Antwort auf diese schlichte Frage schwankt je nach Gesprächspartner ganz erheblich.

Auch Brüssel verfolgt die Entwicklung genau. Eine der Prioritäten der Kommission ist ein Europäisches KoKonsumprogramm. GD GROWTH (i) begann im September 2015 eine öffentliche Anhörung, deren erste Ergebnisse sie im Januar 2016 veröffentlichte; und (ii) hat drei Studien in Auftrag gegeben (eine davon bei Rating Legis 🙂 ), welche die Grundlage eines für das Frühjahr geplanten Berichts bieten sollen. Joanna Drake, Leiterin des federführenden Stabes der GD GROWTH, erklärte kürzlich auf einer Veranstaltung des Katalanischen Rates der Europäischen Bewegung in Barcelona, im Augenblick wolle die Kommission keine gesetzliche Regelung dieser neuen Geschäftsmodelle vorschlagen, sondern nur erläutern, wie bestehende Vorschriften darauf anzuwenden seien. Das Mittel ihrer Wahl ist also wohl soft law. Wir werden sehen, mit welchem Erfolg.

Rating Legis SLP

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