Wang-lun, Google und der #WMC16

24/02/16

Wie weiland Wang-lun hat Google drei bemerkenswerte Sprünge bewältigt, vor denen die Fachleute in stiller… Bewunderung verharren.

Der erste war der gerichtliche Erfolg gegen Streetmap, den das Unternehmen vor dem UK High Court verbuchen konnte. Das Gericht befand, die Eingriffe Googles in Suchergebnisse zur Förderung seines eigenen Landkartenprodukts seien kein Verstoß gegen Kartellrecht. Bemerkenswerterweise stellte das Gericht auch fest, das Produkt von Google sei schlicht und einfach besser (hört, hört…)

Den zweiten Großen Sprung nach vorn hätte sich Google vermutlich gerne erspart, denn damit geriet das Unternehmen ins Schlaglicht der Steuerhinterziehung. Google verhandelt z.Z. mit mehreren EU-Mitgliedstaaten, während die Kommission Beihilfenverfahren erwägt.

Der dritte Sprung  ist derjenige des Vorstandsvorsitzenden Pichai nach Brüssel, um sich dort diese Woche mit Kommissarin Vestager und Faktotum Selmayr zu treffen. Dieser Sprung findet zweifellos das größte Interesse, sei es auch nur der Nachrichtendürre um das anhängige Verfahren wegen. Wen wundert’s, ruft dieser Fall doch die schöne rhetorische Frage von Gellhorn und Kovacic in Erinnerung, “sollten wir das Ausüben von Marktmacht missbilligen obwohl diese allein das Ergebnis wettbewerblichen Einsatzes ist, den wir andererseits preisen?”

Anders als die marktbeherrschenden Technologieträger in klassischen EU- Präzedenzfällen, etwa Racal Decca, IBM oder gar Microsoft, scheint die Marktstellung von Google wenn nicht gänzlich, so doch hauptsächlich auf die freie, unbehinderte Wahl der Verbraucher zurückzugehen. Es fällt schwer zu erkennen, warum überhaupt Anlass für eine Bußgeldverfahren bestehen sollte.

Die Kommission scheint zu glauben, dass Google in der Lage ist, ihre Macht auf dem Markt für Suchmaschinen als Hebel auf jedem beliebigen anderen Markt zu missbrauchen. Die Anwälte des Unternehmens verweisen auf eine lange Liste gescheiterter Google-Projekte. Die im Übrigen durchaus noch länger werden könnte, während sich die GD COMP über den Fall beugt (?). Vielleicht folgt ja die Kommission schlicht dem Beispiel des Europäischen Gerichtes angesichts einer Behauptung voraussichtlicher Marktentwicklung: zurücklehnen und warten, bis sich der Markt entwickelt hat. Um ein bekanntes Beispiel dänischer Weisheit zu zitieren: Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.

Und, da wir schon dabei sind, Sprünge sind keine schlechte Fortbewegungstechnik wenn Streiks im öffentlichen Nahverkehr unserer geliebten Stadt herkömmlichere Wege zur Innovation auf dem #MWC16 behindern.

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