14/02/13
Spaniens Kongress berät gerade über den Gesetzesentwurf zur Verschmelzung von sieben Marktaufsichtsbehörden, deren drei noch zu gründen waren, mit der spanischen Kartellbehörde (CNC). Das neue Amt soll die Nationale Energiekommission (CNE); die Kommission für die Telekommunikationsmärkte (CMT); den Ordnungspolitischen Ausschuss für das Bahnwesen (CRF); die Nationale Kommission für das Postwesen (CNSP); die künftige Kommission für die Wirtschaftsordnung der Flughäfen; die künftige Nationale Glücksspielkommission; und den künftigen Staatsrat für Audiovisuelle Medien vereinen. Die gewählte Bezeichnung lautet Nationale Markt- und Wettbewerbskommission (CNMC).
Am 29 November 2012 teilten die Generaldirektionen für Wettbewerb; Energie; Telekommunikation; sowie Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission gemeinsam der spanischen Regierung ihre Besorgnis über die beabsichtigte Verschmelzung der CNE und der CMT mit der CNC mit. Zwei Wochen zuvor hatte der Verbund der Europäischen Aufsichtsbehörden für elektronische Kommunikation (engl. BEREC) in einer amtlichen Mitteilung seiner „großen Unruhe” darüber Ausdruck verliehen, dass „in einigen Mitgliedstaaten Initiativen aufkommen, mit der Wirkung, die Zuständigkeit für einige ordnungspolitische Aufgaben von den Nationalen Regulierungsbehörden weg zu übertragen, wobei jene zu unmittelbaren Regierungsaufgaben würden.”
Vier derjenigen fünf betroffenen Behörden, die bereits bestehen, erklärten amtlich ihre Kritik an dem ersten Entwurf (CMT, CNC, CNE und CNSP). Die neue Fassung trägt ihr nicht Rechnung. Wie auch später derjenige des BEREC und der Europäischen Kommission, galt der Haupteinwand dieser Behörden der Übertragung von Zuständigkeiten auf Regierungsstellen. Zudem sah der erste Entwurf vor, „jegliche Kompetenzen, welche [das neue Gesetz] nicht ausdrücklich der CNMC zuweist“ der Regierung zu übertragen (Dritte Zusatzbestimmung). Die Generalklausel des z.Z. verhandelten Entwurfes sieht immerhin die Restkompetenz der CNMC vor (Fünfte Zusatzbestimmung).
Vorgeblich beabsichtigt die Regierung, (i) eine erhöhte Rechtssicherheit durch Harmonisierung der Ordnungspolitik; (ii) eine bessere Aufsichtsqualität durch Anpassung an den technischen Fortschritt; und (iii) Ersparnisse durch Streichen doppelt besetzter Stellen. Unterstellen wir einmal, dass zwischen den beiden ersten Zielen und der Verschmelzung ein Zusammenhang bestehe, obwohl der Spanische Staatsrat eher ein Problem der „Rechtsunsicherheit“ sieht. Letztlich scheint nur das dritte Ziel eine Verschmelzung zu erfordern. Rechtfertigen denn etwaige Ersparnisse eine geringere Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörden? Bis jetzt war die gute Arbeit der spanischen Aufsichtsbehörden der Schlüssel zu freiem Wettbewerb auf Märkten mit großen Unternehmen, von denen einige von jeher zu weniger wettbewerbsförderlichem Verhalten neigen.
Die Spanische Regierung rechnet mit einer Verabschiedung des Gesetzes im März. Ihre Antwort auf den Haupteinwand steht allerdings noch aus: dass nämlich unter dem Vorwand, der Vereinnahmung einer Aufsichtsbehörde durch die Industrie vorzubeugen, allen Aufsichtsbehörden manche Zuständigkeit genommen wird… zu Gunsten (?) der Regierung.
CODA: Am 25. Februar 2013 wurde ein Schreiben Frau Neelie Kroes’, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, an den Spanischen Industrieminister bekannt, in dem sie ihrer Sorge um die künftig fehlende Unabhängigkeit der CMT Ausdruck verlieh. Eine Woche später gab der Vorsitzende des BEREC, Herr Leonidas Kanellos, die gleichen Bedenken zu Protokoll, obwohl die Regierung nach dem Schreiben der Kommission Änderungen angekündigt hatte. Die Zukunft der CNC steht derweil weiter in den Sternen.