Kettensegen…

17/02/16

Am 29. Januar d.J. erschien der Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über unlautere Handelspraktiken in der Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft, dessen Hauptziel es ist, zwei Dinge zu prüfen : (i) in den Mitgliedstaaten bestehende Rechtsrahmen und Vollzugsmaßnahmen; (ii) Auswirkungen der freiwilligen Initiative zur Wertschöpfungskette (SCI, Supply Chain Initiative) der Europäischen Union, die keine Rechtspflichten begründet, und deren nationaler Plattformen.

Hinsichtlich des ersten Punktes erinnert die Kommission daran, dass Europa keine eigene Regelung unlauterer Handelspraktiken in der Wertschöpfungskette getroffen hat, die meisten Mitgliedstaaten hingegen sehr wohl. Und dies mit unterschiedlichen Ansätzen, die von gesetzlichen Maßnahmen bis hin zur Selbstbindung reichen.

Der Bericht unterstreicht, dass den Unternehmen, die gegen unlautere Praktiken Beschwerde führen möchten, vor allem die Vertraulichkeit ihrer Angaben vor den zuständigen Behörden ein Anliegen ist. Sehen auch nahezu alle Mitgliedstaaten vertrauliche Beschwerden und Untersuchungen von Amts wegen vor, um dem „Faktor Angst“ Rechnung zu tragen, bleibt noch viel zu tun, damit die schwächeren Marktteilnehmer nicht um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten müssen, wenn sie offen bei den jeweiligen Behörden Beschwerde einlegen.

Der Bericht beschreibt auch unterschiedliche ordungspolitische Strategien der Mitgliedstaaten gegenüber dem Missbrauch eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts. Einige, etwa Österreich oder Deutschland, verlangen eine Einzelfallbetrachtung, da die gesetzlichen Bestimmungen weiter gefasst sind; wohingegen andere, etwa die Tschechei, die Slowakei oder Ungarn, jeden einzelnen Missbrauch bestimmen.

Was den zweiten Gesichtspunkt anbelangt, so untersucht die Kommission die Auswirkungen freiwilliger Initiativen, insbesondere die SCI, ein freiwilliges System zur Verbreitung guter Praktiken, das seit September 2013 in Kraft ist. Anfang Februar erschien der im Auftrag der Kommission erstellte Detailbericht über die SCI und ihre nationale Plattformen (Monitoring of the implementation of principles of good practice in vertical relationships in the food supply chain). Er untersucht verschiedene Aspekte, darunter diejenigen, die wir nachstehend aufgreifen.

Die SCI hat die Diskussion unter den Marktteilnehmern über beste und unlautere Praktiken angeregt und begonnen, einen „Kulturwandel“ innerhalb der Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft anzustoßen. Auch nationale Plattformen der SCI sind entstanden, was zeigt, dass freiwillige Initiativen eine wichtige Rolle spielen, funktionieren sie auch in einigen Ländern besser als in anderen. Das beste Beispiel ist Belgien, wo die SCI sich mangels nationaler Gesetzgebung als Richtschnur etabliert hat und sehr wirksam funktioniert.

Aber auch die SCI hat Vorzüge und Nachteile. Dem Bericht zufolge erleichtert der Umstand, dass es sich um eine Initiative auf europäischer Ebene handelt, die Schlichtung grenzüberschreitender unlauterer Praktiken. Als Nachteil nennt der Bericht das Fehlen einer Möglichkeit für die Opfer solcher Praktiken, vertrauliche Einzelbeschwerden einzureichen.

Jedenfalls ist die Kommission der Auffassung, sowohl die freiwilligen Initiativen als auch bestehende nationale Regelungen seien im Augenblick ausreichend. Bei allem Verbesserungsbedarf ist deswegen eine Harmonisierung dieses Rechtsgebietes auf europäischer Ebene nicht vorgesehen.

Spanien hat 2013 das Gesetz 12/2013 vom 2. August 2013 über Maßnahmen zur Verbesserung der Wertschöpfungskette in der Agrar- und Ernährungswirtschaft; am vergangenen 24. November zudem  den Codex guter Praktiken in der Wertschöpfungskette verabschiedet. Letzterer ist ein freiwilliges Instrument mit dem Ziel, die Grundlage für praktische und Handelsbeziehungen zwischen den Gliedern der Wertschöpfungskette zu schaffen.

Noch ist es verfrüht, die Auswirkungen dieses Codex‘ beurteilen zu wollen, der die guten Absichten der Glieder der Wertschöpfungskette voraussetzt. Die Verfasser, wissend, dass guter Wille zuweilen nicht reicht, um diese Art Beziehungen zu regeln, haben ein Konfliktlösungssystem vorgesehen, dem die Unterzeichner beizutreten haben (Schlichtung ist im Rahmen des Codex‘ Pflicht). Man wird es also nicht bei der Erklärung holder Absichten belassen können.

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