Ran an die Bouletten!

03/03/16

Am 4. Februar 2016 erlieβ das baskische Landeskartellamt (Autoridad Vasca de la Competencia, AVC) einen Beschluss, der 8 Anbietern von Kantinendiensten an öffentlichen Schulen eine Rekordbuβe von 18 Millionenn Euro auferlegte. Grund was eien Marktaufteilung jeweils in den Jahren 2003 bis 2011 bzw. 2013 bis 2015 (Aktz. 6/2013, Comedores Escolares).

Betroffen waren Schulspeisungsdienste an sog. direkt verwalteten Schulen unter der Aufsicht des Landeserziehungsministeriums (DEGV), d.h. solchen, die welche die Schülerbeiträge selber eintrieben und die Dienstleistungsunternehmen bezahlten.
Das DEGV wählt die Unternehmen im Rahmen eines Verfahrens in zwei Schritten aus. Der erste Schritt dient der Fetstsellung der Eignung der Unternehmen, die Dienstleistung der verschiedenen Lose zu erbringen. Dazu muss jedes Unternehmen ein offenes Homologationsverfahren durchlaufen, das für jedes Los etwa die Produktionsfähigkeit – tägliche lieferbare Menus – bewertet. Der zweite Schritt dient der Auswahl des mit der Dienstleistung zu betrauenden Unternehmens, das die Homologierung erlangt haben muss. Für die Homologierungen der Jahre 2003, 2005 und 2008 bot jedes der bebuβten Unternehmen einen Höchstpreis, und die baskische Regionalregierung stellte einen Homologierungspreis fest.

Die AVC hielt es für erwiesen (aufgrund von Indizien, denn “direkte Beqweise liegen nicht vor”), dass die Unternehmen darauf verzichteten, für alle Lose zu bieten, für die ihre Eignung feststand, und stattdessen einen gemeinsamen Gebotsplan zur Verteilung der Lose erarbeiteten.

Unter den Merkmalen dieses gemeinsamen Plans hebt die AVC sog. “fiktive” Gebote hervor. Gemeint ist, dass etwa bei der Ausschreibung des Vertrages für 2003 jedes Unternehmen seinen geringsten Preis für das Los bot, dessen Schulen es bereits betreute. Denn alle Unternehmen kannten den homologierten Höchstpreis sämtlicher Wettbewerber. Auf diese Weise war die Marktaufteilung eine Gewissheit. Ebenso verfuhren die Bieter 2005 und 2008: sie boten Höchstpreise für alle Lose, die sie bis dato nicht betreut hatten. Für das bereits von Ihnen betreute Los hingegen boten sie einen Preis, der unter dem homologierten Höchstpreis aller Wettbewerber lag.

Die Vorlage mehrere Gebote für jedes Los sollte Wettbewerb vortäuschen, auch ohne die geringste Absicht, neue Lose zu ersteigern. Das war bei Folgeverträgen noch auffälliger, weil alle Unternehmen nur für die Lose boten, deren Schulen sie bereits betreuten.
Die AVC verwarf jede andere Erklärung zurück und erklärte, das gleichartige Verhalten der Unternehmen habe die Vorzüge einer Ausschreibung (nämlich Preissenkungen und besseren Service) verhindert und sowohl den Staatsfinanzen als auch dem öffentlichen Interesse (die Haushaltsposten im Laufe der betroffenen Jahre belaufen sich auf 854 Millionen Euro) sehr geschadet, von dem politischen Aufruhr ganz zu schweigen.

Wir fragen uns, ob es jetzt heisst, auf Schadensersatz klagen, oder doch Serviette – pardon: Schwamm – drüber…

Rating Legis SLP

T/F: +34 932 724 264

Provença, 253
08008 Barcelona

 

Top_tier_firms

<!–

Mitglied von:

–>