Verjährung und Kartellschäden

19/11/12

Am 24. Oktober d.J. verwarf der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreiches die Berufung in einem Schadensersatzprozess, den das Unternehmen BCL angestrengt hatte. Die Klägerin betreibt Hühnermastanlagen und hatte Vitamine von BASF erworben. Am 21. November 2001 belegte die Europäische Kommission Letztere mit einem Bußgeld in Höhe von 296,16 Millionen Euro als Teilnehmer an dem Vitaminkartell.

BCL klagte nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist, die mit der Rechtskraft der Kommissionsentscheidung beginnt. Da nun BASF diese nicht angefochten hatte, begann der Fristlauf mit Ablauf der Klagefrist gegen die Bußgeldentscheidung. Der Oberste Gerichtshof wies die Berufungsbegründung zurück, die Verjährungsregelung sei unklar. Zugegebenermaßen scheint sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission gut zusammengefasst zu sein.

Wie der Oberste Gerichtshof zu Recht ausführt, sind Verfahrensregeln eine Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, solange sie die Durchsetzung auf EU-Recht gründender Ansprüche nicht ausschließen oder über Gebühr erschweren. Die Marschroute der Kommission für dieses Jahr sieht auch keine Harmonisierung vor. Diese Rechtssache zeigt, dass der Erfolg der Bemühungen der Kommission, die Durchschlagkraft solcher Klagen zu erhöhen, auch von dem Geschick nationaler Juristen abhängt… von denen einige am kommenden 22. und 23. November in Barcelona das Thema diskutieren werden.

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