@Alimentaria: wie steht es um die Ordnungspolitik?

25/05/16

Kürzlich fand in Barcelona die 40. Alimentaria statt, eine der weltweit bedeutendsten Messen im Lebensmittelbereich. Dieses Jahr lautete das Motto Innovation und Internationalisierung des Sektors. Die Investitionen in die diesjährige Messe übertrafen diejenigen vergangener Jahre um 35%.

Es kann kaum überraschen, dass Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung die Herausforderungen sind. Die Ernährungswirtschaft ist nach Umsatz gemessen der wichtigste Wirtschaftszweig in unserem Land, gut für 3% des Bruttosozialprodukts.

Gerade die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit war das erklärte Ziel des Gesetzes 12/2013 vom 2. August 2013 über Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Lebensmittelbelieferungskette (LebensmittelkettenG) und seiner Vollzugsvorschriften. Im Januar 2014, sah die Agentur für Information und Überwachung der Lebensmittelbelieferung (das spanische Kürzel lautet AICA) das Licht, und im November 2015 verabschiedete das Landwirtschaftsministerium den Verhaltenskodex für die Vertragspraxis in der Belieferungskette (das spanische Kürzel lautet CBP).

Wie bereits in einem früheren Beitrag beschrieben ist der CBP ein freiwilliges Instrument, das den guten Willen der Beitretenden voraussetzt. Gerade die Freiwilligkeit lässt an seinem Nutzen zweifeln. Wie dem auch sei, ein sicheres Mittel zu erhöhter Wirksamkeit des Verhaltenskodex‘ und zu größerer Rechtssicherheit der Wirtschaftsteilnehmer wäre die Erfüllung zweier Pflichten, die sowohl das LebensmittelkettenG als auch der Verhaltenskodex vorsehen, nämlich (i) die Einberufung eines Ausschusses, der die Umsetzung und Anwendung des Kodex‘ durch Wirtschaftsteilnehmer und deren Verbände oder Vereine prüft; und (ii) die Veröffentlichung eines öffentlichen Registers der Beitritte zu dem Verhaltenskodex. Bis jetzt hat das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt seien Hausaufgaben noch nicht erledigt….

Die große Hoffnung aller Glieder der Lebensmittelbelieferungskette ist wohl die AICA. Seit ihrer Gründung ist die Agentur sehr umtriebig dabei gewesen, über die Einhaltung des LebensmittelkettenG zu wachen. Sie hat 111 Beschwerden erhalten, 1.287 Nachprüfungen angestellt, 270 Verfahren eingeleitet und 322 Bußgelder ausgesprochen (Angaben fürc den Zeitraum Januar 2014 bis März 2016). Die meisten Verstöße gehen auf die Rechnung des Einzelhandels. Zwei Beschwerden des Dachverbandes FIAB gegen den gemeinsamen Einkauf der Supermarktketten Dia% und Eroski sind noch anhängig, jeweils vor der AICA und der spanischen Kartellbehörde CNMC. In anderen EU-Mitgliedstaaten haben vergleichbare Vereinbarungen bereits zu sehr deutlichen Stellungnahmen der Kartellbehörden geführt. Wir die AICA und/oder die CNMC in deren Fußstapfen treten? Wir werden berichten …

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